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Abbildung / Muster eines Grundbuchsauszuges November 2009

Mit der Maus über die markierten sTellen fahren - es kommt eine Erklärung!

Grundbuchauszug Katastralgemeinde Wilten (Bezirksgericht Innsbruck) Das A-Blatt:= Gutsbestandsblatt,  ist in zwei Abschnitte unterteilt: das A1-Blatt und das A2-Blatt.  Die Daten im A1-Blatt werden nicht vom Grundbuchsgericht, sondern vom Vermessungsamt eingegeben!! Im A1-Blatt sieht man zB. unter der Überschrift „GST-NR“ die Anzahl der Grundstücke mit der jeweiligen Grundstücksnummer. Auch andere Informationen zum Grundstück sind enthalten! A-Blatt:Das A2-Blatt:(in diesem Falle nichts) enthält die mit dem Eigentum an der Liegenschaft verbundenen Rechte, zB. Grunddienstbarkeiten in herrschender Stellung. Im A2-Blatt werden außerdem Zu- und Abschreibungen von der Grundbuchseinlage festgehalten. Auch öffentlichrechtliche Beschränkungen und Lasten werden im A2-Blatt vermerkt. Letzte TZ bedeutet Tagebuchzahl! Bei jedem Grundbuchsgericht wird ein Tagebuch geführt, das nun ebenfalls mittels EDV verwaltet wird! Auf allen bei Gericht einlangenden Grundbuchseingaben muss zunächst Tag und Uhrzeit des Einlangens genau festgehalten werde. Die Grundbuchseingaben werden nach der zeitlichen Reihenfolge des Eintreffens sortiert, fortlaufend nummeriert und im Tagebuch eingetragen! Aus der fortlaufenden Nummer und der Jahreszahl des Einlangens ergibt sich die Tagebuchzahl. Anhand der „letzten Tagebuchzahl“, die am Grundbuchsauszug immer oben in der sogenannten „Aufschrift“ steht, kann man auf einen Blick erkennen, ob im Vergleich zu einem älteren Grundbuchsauszug zwischenzeitlich eine Änderung vorgenommen wurde! Name der Katastralgemeinde Jede Katastralgemeinde (kurz: KG) wird durch eine fünfstellige Nummer bezeichnet, hier durch die Nummer 81136  In aller Regel gibt es pro Katastralgemeinde ein Grundbuch (kurz: GB), sodass die fünfstellige Nummer der Katastralgemeinde auch die Grundbuchsnummer ist! die Einlagezahl (EZ) Jedes Hauptbuch wird aus einzelnen Grundbuchseinlagen gebildet. Die Grundbuchseinlage wiederum wird aus einem oder auch mehreren Grundstücken gebildet! Jede Grundbuchseinlage hat eine so genannte Einlagezahl (EZ). Zusammen mit der fünfstelligen Nummer der Katastralgemeinde bzw. der fünfstelligen Grundbuchszahl bezeichnet die Einlagezahl eine Liegenschaft! Das B-Blatt = Eigentumsblatt:gibt Ihnen über die Eigentumsverhältnisse Auskunft. Es nennt den oder die Eigentümer und die Eigentumsanteile!Im B-Blatt sind auch alle subjektiven Verfügungsbeschränkungen des oder der Eigentümer angeführt, wie zB. Minderjährigkeit, Sachwalterschaft, Konkurs, Ausgleich etc.!    “Anteil“: Unter „Anteil“ wird der Liegenschaftseigentümer mit ihren Eigentumsanteilen bezeichnet!steht zB.: 1/1 – so gibt es nur einen Eigentümer! Unter „Anteil“ steht dann der eingetragene Name des Eigentümers(in)! Die Buchstaben „a, b, c, e, f usw.“ bezeichnen  die Aufteilung der Angaben! daneben steht zB. : Schenkungsvertrag und die Nummer unter der man den Schenkungsvertrag in der Urkundensammlung nachsehen kann! “b“ könnte zB. Ein Belastungs- und Veräußerungsverbot vermerken, Das C-Blatt = Lastenblatt, enthält die mit dem Eigentum an der Liegenschaft verbundenen Belastungen, wie zB. Pfandrechte (Hypotheken), Dienstbarkeiten in dienender Stellung und Reallasten, darüber hinaus sonstige objektive Beschränkungen wie Veräußerungs- und Belastungs- Verbote, Vor- und Wiederkaufsrechte und verbücherte Bestandrechte. Das B-Blatt = Eigentumsblatt:gibt Ihnen über die Eigentumsverhältnisse Auskunft. Es nennt den oder die Eigentümer und die Eigentumsanteile!Im B-Blatt sind auch alle subjektiven Verfügungsbeschränkungen des oder der Eigentümer angeführt, wie zB. Minderjährigkeit, Sachwalterschaft, Konkurs, Ausgleich etc.!